JEGG-Life
2012
15
Notar
Mag. Oliver Czeike
vom Notariat Gratkorn²
beantwortet Ihre Rechtsfragen:
Immobiliensteuern
bei Erbschaften
Am 01.04.2012 sind die neuen
Bestimmungen zur Besteuerung von
Grundstücksveräußerungen in Kraft
getreten.
Diese betreffen auch die
ertragssteuerliche Behandlung von
Immobilien in Verlassenschaften. Die
verfahrensrechtlichen Regelungen im
Verlassenschaftsverfahren bieten diverse
Möglichkeiten, Liegenschaften
(
Immobilien) der einen oder anderen
Partei zukommen zu lassen, insbesonde-
re mittels Erbteilungsübereinkommen.
Die Erbteilung wird als unentgeltlicher
und daher steuerneutraler Vorgang
angesehen. Nur im Fall, dass Ausgleichs-
zahlungen mit nachlassfremden Mitteln
vereinbart werden, kann es zur Steuer-
pflicht kommen.
Zusätzlich kommt es in der Praxis auch
vor, dass Immobilien aus der Verlassen-
schaft heraus verkauft werden. Dies-
bezüglich bestehen teilweise massive
Unklarheiten betreffend die Einkünfte-
zurechnung. Hier ist auf jeden Fall bis zu
einer gesetzlichen Klarstellung Vorsicht
geboten.