Jegg Life plus 3 2014 - page 6

JEGG-L ife plus 2014
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Häufig sind im Pflegefall
vonAngehörigenEntscheidungen über dieArt
der Pflege (z. B. 24-Stunden-Pflege zu Hause
oder Pflegeheim) oder die Vornahme von Zah-
lungen (z. B. Miete, Strom, Steuern) zu treffen.
Falls der/die Angehörige körperlich und geistig
dazu in der Lage ist, kann er/sie diese Entschei-
dungen selbst treffen und umsetzen.
Bei Wegfall der körperlichen Mobilität sind Ent-
scheidungen noch immer selbst zu treffen, doch
können für deren Umsetzung bereits einfache
Vollmachten erforderlich sein. Schwieriger wird
es, wenn die geistigen Fähigkeiten derart nach-
lassen, dass eine eigene Entscheidung zu einem
Nachteil führen würde. Für die Gerichte bleibt
dann als Ausweg oft nur die Bestellung eines
Sachwalters.
Abhilfe schafft hier eine sogenannte
Vorsorgevollmacht.
Bei dieser bevollmächtigt die vollmachtgeben-
de Person eine dritte Person (z. B. Partner/in,
Sohn, Tochter, aber auch nicht verwandte Per-
son), die erforderlichen Entscheidungen zu
treffen und Maßnahmen zu setzen, und zwar ab
jenem Zeitpunkt, ab dem die vollmachtgebende
Person nicht mehr in der Lage ist, eigene Ent-
scheidungen zu treffen. Und in jenem Umfang,
den sie selbst definiert.
Mein Team und ich beraten und unterstützen
Sie gern bei rechtlichen Fragen zur Vorsorge-
vollmacht und im Zusammenhang mit Sach-
walterschaft und Pflege
.
Rechtsanwalt
MAG. WOLFGANG KLASNIC
Treuhänder | Strafverteidiger | Mediator
Gratweinerstr. 21
8111 Judendorf-Straßengel
Tel. 03124 / 54140
E-Mail:
Rechtsanwalt
Mag.Wolfgang
KLASNIC
Unsere Philosophie
ist einfach beschrieben:
Die Individualität unserer
Kundinnen und Kunden steht im
Vordergrund. Daher bekommen
Sie bei uns keine Massenware.
Jedes Stück, das Sie bei uns finden, wurde
sorgsam ausgewählt bzw. hergestellt.
Fast jedes Stück von uns ist ein Unikat oder
nur in einer exklusiven Stückzahl erhältlich.
Für Spezialitäten sind wir Spezialisten. Gerne
fertigen wir Ihr florales Meisterstück nach
Ihren Wünschen oder bestellen das eine oder
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Monika und Johann Heinz Posch
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