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Seite 24 | September 2017 |
echt L i fe
Öffentlicher Notar & Partner
Dr. Wolfgang Suppan
Dr. Claudia Kaufmann
Brucker Str. 10, 8101 Gratkorn
Tel. 03124 / 23 0 23
FAX: 03124 / 23 0 23 5
Mail:
web:
Am 6. September 2017 öffnete das Bürgerbeteiligungsbüro der
Marktgemeinde Gratwein-Straßengel seine Pforten. Im B3 können sich alle
kreativen MitgestalterInnen mit Ideen für die Gemeinde einbringen.
Bürgerbeteiligung
Seit die Gemeinde vor drei Jahren einen Bür-
gerbeteiligungsprozess gestartet hat, haben
sich einige Gruppen gebildet, die sich regel-
mäßig ins Gemeindeleben einbringen.
Wichtigste Projektgruppen der engagierten
BürgerInnen sind die Gemeindewohlökono-
mie, deren Kostnix-Laden schon länger an
der Adresse des B3 aktiv ist, die Ausarbeitung
vonThemenwegen, eine Erzähl- und Schreib-
werkstatt, das Zeit-Hilfs-Netz und die Grup-
pe Pro.Kids. Partner des B3 sind verschiedene
Organisationen aus dem Umfeld der sozialen
Dienste.
B3 BürgerBeteiligungsBüro
Hauptplatz 16, 8112 Gratwein-Straßengel
Ansprechperson im Büro ist die Gemeindemitarbeiterin Mag. Astrid Schatz
Öffnungszeiten: MO, MI und FR von 10 bis 13 Uhr sowie MI von 16 bis 19 Uhr
Um die BürgerInnenbeteiligung weiter zu
intensivieren, veranstaltet die Gemeinde im
Herbst „Herbstgespräche“, zu denen alle Inte-
ressierten herzlich eingeladen sind:
• „Zukunftsentwicklungen“
19.10.2017, 18.30 Uhr
Gasthaus Schwaiger, Gschnaidt
• „Entwicklungen rund um den Kurpark
24.10.2017, 18.30 Uhr
MZH Judendorf-Straßengel
• „Projekt Mehrzweckhalle“
9.11.2017, 18.30 Uhr, Hoke-Saal, Rein
• „Bürgerservice und
Stärkung des Ortsteils“
14.11.2017, 18.30 Uhr, MZH Gratwein
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Testament
Ihr Notar weiß, was geht. Und was nicht.
Ein Testament ist eine schriftliche Erklärung
einer Person, an wen das zum Zeitpunkt ihres
Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder
nur teilweise übertragen werden soll. Diese
Erklärung ist jederzeit widerruflich. Die Erben
sind immer mit einer Quote (z. B. zur Gänze oder
zu einem bestimmten Anteil) am Erbe beteiligt.
Die Formvorschriften bezüglich der Testamente
wurden mit 01.01.2017 neu geregelt und sind
nun noch strenger. Ein besonderes Ziel war es,
die Testamente fälschungssicherer zu machen.
Auch die inhaltlichen Anforderungen an Tes-
tamente sind jetzt weitaus höher und wird die
Einholung von fachlicher Beratung dringend
empfohlen.
Ein Testament kann sowohl eigenhändig als auch
fremdhändig errichtet werden. Um die strengen
Formvorschriften zu erfüllen, muss das eigenhän-
dige Testament mit seinem gesamten Text vom Tes-
tamentserrichter selbst von Hand geschrieben und
unterschrieben werden. Wird der Text des Testa-
mentes nicht vom Testamentserrichter selbst, son-
dern von jemand anderem oder z.B per Computer
geschrieben, so sind auch Zeugen notwendig. Es
bedarf dreier Personen, die mit den Erben in kei-
nem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen und
die diese letztwillige Anordnung jeweils mit einem
Zusatz, der auf ihre Eigenschaft als Zeugen hin-
weist, unterschreiben.
Mit dem „letzten Willen“ sollten Sie nicht bis zum
letzten Moment warten. Wenden Sie sich beizeiten
an Ihren Notar. Gemeinsam können Sie ein Testa-
ment erstellen, das Ihrem Willen entspricht. Ihr No-
tar hilft nicht nur, alle Fragen zu beantworten, son-
dern auch, die richtigen Fragen zu stellen. Er setzt
sich mit Ihnen zusammen, spricht mit Ihnen über
Ihre Vorstellungen und erklärt Ihnen, was möglich
ist. Danach setzt er Ihr Testament auf. Jedes Testa-
ment, das bei ihm hinterlegt ist, muss der Notar im
Österreichischen Zentralen Testamentsregister re-
gistrieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass
Ihr letzter Wille im Todesfall bekannt wird.
“Rechtsfrieden ist unschätzbar wertvoll. Vor
allem in der Familie.” Die Juristen des Notaria-
tes Dr. Suppan & Partner stehen Ihnen mit pro-
fessionellen Rat in erbrechtlichen Angelegen-
heiten unterstützend zur Seite.
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