echt Life 2 2017 - page 35

echt L i fe
| Juni 2017 | Seite 35
Sachwalterschaft
versus
Vorsorgevollmacht
Wenn ein Mensch in die Lage kommt seine
Angelegenheiten, aus welchen Gründen auch
immer (z. B. durch Autounfall oder durch
Krankheit), nicht mehr selbst regeln zu können,
braucht dieser eine Vertretung.
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Ver-
fügung: die Vorsorgevollmacht oder die
Sachwalterschaft.
Bei der Vorsorgevollmacht wird die Möglichkeit
geschaffen selbst zu bestimmen, wem die Voll-
macht anvertraut wird. Diese Person kann selbst
gewählt werden und wird daher eine Person mit
besonderem Nahe- und Vertrauensverhältnis
sein. Die Vorsorgevollmacht ist ein Instrument,
durch welches die Bestellung eines Sachwalters
nicht mehr notwendig wird. Das Wirksamwerden
dieser Vorsorgevollmacht setzt grundsätzlich die
Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeug-
nisses darüber, dass dem/der Vollmachtgeber/
in die erforderliche Geschäftsfähigkeit oder Ein-
sichts- oder Urteilsfähigkeit oder Äußerungs-
fähigkeit fehlt, voraus.
Sollte eine solche Vorsorgevollmacht nicht vor-
handen sein, wird, sofern der Vorsorgefall einge-
treten ist, in den meisten Fällen die Bestellung
eines Sachwalters notwendig werden.
Dazu ist es erforderlich, dass bei Gericht ein Sach-
walterverfahren angeregt wird. Dann kommt es
zu einem persönlichen Gespräch (Erstanhörung)
bei Gericht. Ein vom Gericht beauftragter Sach-
verständiger untersucht die/den Betroffene/n
und am Ende des Verfahrens legt der Richter
in einem Beschluss fest, ob ein Sachwalter be-
stellt wird und wer diese Tätigkeit übernehmen
soll. Die Auswahl eines Sachwalters erfolgt nicht
zwingend im Familienkreis und ist darüberhinaus
mit hohen Kosten verbunden.
Nachdem die Selbstbestimmung eines Men-
schen dessen höchstes Gut ist und das mit der
Errichtung einer Vorsorgevollmacht, welche auch
jederzeit widerrufen werden kann, gewährleistet
ist, möchte das Notariat Dr. Wolfgang Suppan
& Partner SIE zu einem persönlichen Gespräch
einladen.
Dr. Wolfgang Suppan
I h r N o t a r u n d P a r t n e r
Dr. Claudia Kaufmann
Öffentlicher Notar & Partner
Dr. Wolfgang Suppan
Dr. Claudia Kaufmann
Brucker Str. 10, 8101 Gratkorn
Tel. 03124 / 23 0 23
FAX: 03124 / 23 0 23 5
Mail:
web:
Tagesmütter
immer gesucht!
Tagesmutter Sabine wollte ihre Arbeit zu Hause in familiärer Atmosphäre ausüben.
Und nun arbeitet sie schon seit neun Jahren als Tagesmutter bei Tagesmütter Steier-
mark. Bei ihr erleben Kinder einen Tag mit Spiel, „Lern-Programm“, Essens- und
Ruhezeiten.
Sabine hat viel Zeit für jedes Kind und geht
liebevoll und kompetent auf die Bedürfnisse
aller Kinder ein. Es ist für sie wunderbarer
als Tagesmutter zu arbeiten. Kein Tag gleicht
dem anderen. Je nach Witterung, Lust und
Laune ihrer „Sprösslinge“ können sie den Tag
gestalten. Sie gehen raus in den Garten, wo
Schaukel, Rutschen, Bälle, Fahrzeuge und die
Sandkiste auf sie warten. Oder sie spazieren
in den nahen Wald, wo die Kinder viel erle-
ben und erforschen.
Die Nachfrage nach Tagesmüttern und
Tagesvätern bei Eltern ist groß, allerdings
finden derzeit nicht alle einen Betreuungs-
platz für ihre Kinder.
Tagesmütter Steiermark hat 320 angestellte
Tagesmütter und zwei Tagesväter. „Wir kön-
nen dennoch nicht den großen Bedarf an
Betreuungsplätzen abdecken“, sagt Geschäfts-
führerin Michaela Linhart. „Deshalb brau-
chen wir mehr Tagesmütter und Tagesväter.“
Tagesmütter und Tagesväter sind bei Tages-
mütter Steiermark fix angestellt, bekommen
Urlaubs- und Weihnachtsgeld und sind so-
wohl kranken- als auch pensionsversichert.
Damit Tagesmütter pädagogisch bestens ge-
rüstet sind, machen sie nicht nur eine fun-
dierte Ausbildung, sondern bilden sich auch
regelmäßig weiter. Für Frauen und Männer,
die Kinderbetreuung als ihren Beruf sehen,
bietet Tagesmütter Steiermark Ausbildungen
in Graz, Kalsdorf und Gleisdorf an, die im
Herbst starten.
Tagesmütter
Landesgeschäftsstelle, Keesgasse 10/I, 8010 Graz
Tel. 0316 / 671 460, E-Mail:
PR
Foto: Fotolia
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