Jegg-Life-Magazin Juni 2016 - page 28

Jegg - L i fe p l us
| Juni 2016 | Seite 28
EM-Dorf in Deutschfeistritz
Die EC Styrian Flyers und der SV Deutschfeistritz veranstalten das EM-Dorf mit der
Übertragung der Euro-Gruppenspiele der Österreichischen Nationalmannschaft
am Sportplatz Deutschfeistritz. Großbildleinwand, Eintritt ist natürlich frei.
Public Viewing in Gratkorn
Das Initiative-Team Gratkorn hat das Public Viewing
in der Stocksporthalle im Gratkorner Stadion aufgebaut.
Übertragung werden alle Spiele der Österreichischen
Nationalmannschaft sowie das Finale. Weitere mögliche
Termine werden bekannt gegeben!
Public Viewing der Gemeinde Gratwein-Straßengel
Mit großer Leinwand auf der Restaurantterrasse
Bad Weihermühle. Ohne Konsumationszwang und
bei freiem Eintritt. Übertragen werden:
Portugal – Österreich, 18. Juni, 21 Uhr
Island – Österreich, 22. Juni, 18 Uhr
Halbfinalspiele am 6. und 7. Juli, jeweils 21 Uhr
Finale am 10. Juli, 21 Uhr
Und die Gaststätten?
Natürlich kann jederWirt mit legalemFernsehempfang auch die Fußballspiele der EURO2016
zeigen. Allerdings muss man sich an ein paar Regeln halten, um dies seinen Gästen ohne
Zusatz-kosten anbieten zu dürfen: Bildschirm- bzw. Leinwanddiagonale unter 3 Meter, kein
Eintritt und keine Sponsoren und nur die zeitgleiche Übertragung der Spiele.
Erbrecht NEU:
Das Pflege-
vermächtnis
Die noch weitgehend aus dem Jahr 1811
stammenden erbrechtlichen Regelungen
werden sukzessive vereinfacht und moder-
nisiert.
Die Pflege alter oder kranker Menschen wird
oft von Angehörigen übernommen. Der Ge-
setzgeber hat nun im Zuge des Erbrechtsän-
derungsgesetzes 2015 eine erweiterte Mög-
lichkeit der Abgeltung von Pflegeleistungen
durch Angehörige im Verlassenschaftsverfah-
ren vorgesehen.
Das sogenannte „Pflegevermächtnis“ steht zu,
wenn eine dem Verstorbenen nahe stehende
Person, den Verstorbenen in den letzten drei
Jahren vor seinem Tod mindestens sechs Mo-
nate in nicht bloß geringfügigem Ausmaß ge-
pflegt hat und sofern nicht eine Zuwendung
gewährt oder ein Entgelt für die Erbringung
der Pflegeleistung vereinbart wurde. Das Pfle-
gevermächtnis ist ein gesetzliches Vermächt-
nis, das bedeutet es beruht nicht auf demWil-
len des Verstorbenen und einem allfälligen
Testament, sondern auf der Anordnung des
Gesetzes.
Anspruchsberechtig sind alle gesetzlichen Er-
ben und deren Ehegatten, eingetragene Part-
ner oder Lebensgefährten und deren Kinder
sowie der Lebensgefährte des Verstorbenen
und dessen Kinder.
Anwendbar ist diese gesetzliche Be-
stimmung auf alle Todesfälle nach dem
31.12.2016.
Für weitere Informationen hinsichtlich des
Entstehens des Pflegevermächtnisses, des-
sen Höhe und Durchsetzung stehen Ihnen
Notar Dr. Suppan und sein Team als sach-
kundige und kompetente Berater gerne zur
Verfügung.
Öffentlicher Notar
Dr. Wolfgang Suppan
Brucker Str. 10, 8101 Gratkorn
Tel. 03124 / 23 0 23
FAX: 03124 / 23 0 23 5
Mail:
web:
Groß im Bild:
Wie werden sich David Alaba & Co bei
der Euro 2016 schlagen? Wer Fußball
lieber in der Öffentlichkeit mit vielen an-
deren Fans genießen will, ist beim Public
Viewing und in vielen Gastronomiebe-
trieben herzlich willkommen!
EURO
2016
Fotos: Fotolia (1), Frankl (1)
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