Jegg-Life-Magazin März 2016 - page 15

Jegg-Life plus 2016
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Verbesserte
Vereinsförderung
Seit Anfang des Jahres gelten in Gratwein-Straßengel neue einheitliche Förderrichtlinien
für alle Vereine, versehen mit zahlreichen beispielhaften Lösungen.
Gratwein-Straßengel
Andreas Braunendal
Die wichtigsten Ansprechpartner für Verei-
ne in Gratwein-Straßengel sind die Obleute
der Ausschüsse für Kultur und Vereine (Ing.
Wolfgang Kamedler) und Jugend und Sport
(Mag. Gernot Papst). Da die Vereine in den
alten Gemeinden auf sehr unterschiedliche
Weise unterstützt wurden, war die Herausfor-
derung, neue Spielregeln für alle zu schaffen,
durchaus groß.
Vereine: Rückgrad des
aktiven Gemeindelebens
Doch nicht nur Fördergerechtigkeit war das
Thema, sondern auch die Verbesserung der
Unterstützung, bilden doch aktive Vereine so-
zusagen das Rückgrad des aktiven Gemeinde-
lebens. Nach Gesprächsrunden mit Vereins-
obleuten und intensiven Beratungen wurden
Förderrichtlinien beschlossen, die man ruhig
als vorbildlich bezeichnen kann. Besonders
hervorzuheben sind das Fallen der Lustbar-
keitsabgabe für Vereinsveranstaltungen und
die Möglichkeit, alle Veranstaltungsräume
der Gemeinde wie die Mehrzweckhallen und
viele weitere kostenlos zu nutzen – lediglich
eine Gebühr für die Reinigung fällt noch an.
Besonders gefördert wird auch jede Form
der Jugendarbeit. So erhalten Vereine für je-
des Mitglied unter 18 Jahren zusätzlich 50,-/
Jahr, wenn nachweisbar ist, dass diese Beträge
gezielt in die Jugendarbeit fließen. Die kos-
tenlose Raumnutzung steht übrigens nicht
nur Vereinen zur Verfügung, sondern auch
allen anderen organisierten Gruppen ab zehn
Personen zu. Die Förderungen werden auch
nicht nach Gutdünken verteilt, sondern ba-
sieren auf einem transparenten Verfahren auf
Basis eines eigenen Formulars für Ansuchen.
Um die Planbarkeit im Rahmen des
Gemeindebudgets sicherzustellen,
müssen die Vereine ihre Ansuchen
jeweils bis 30. September für das
Folgejahr stellen.
Da diese Regeln neu sind, können Vereine
für 2015 noch bis 31. März ihre Ansuchen
abgeben. Die Förderrichtlinien und das An-
suche stehen auf der website der Gemeinde
als Download zur Verfügung. Hier finden
Vereine auch viele nützliche Hinweise zu den
rechtlichen Grundlagen für Veranstaltungen.
Foto: Fotolia
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